Hier finden Sie wichtige Informationen über den AKUV-Alkofen:
- Das Leitbild unseres Vereins
- Die Mitgliedschaft beim AKUV
- Die Arten der Mitgliedschaft
Finden Sie hier alle Informationen gesammelt als pdf-Datei.
- Jede Bürgerin, jeder Bürger kann Mitglied des Vereins werden.
- Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag.
- Eine Aufnahme als aktives Mitglied ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.
- Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Aufnahme nur als passives Mitglied möglich.
- Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Beitragspflicht befreit.
- Zweck des Vereins ist die Unterstützung für unschuldig in Not geratene Mitmenschen, sowie die Hilfe bei Krankenhausaufenthalten.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke.
- Der Verein ist selbstlos tätig.
- Er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für gemeinnützige, mildtätige Zwecke verwendet werden.
Unterschiedlicher Status der Mitgliedschaft:
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