• Jede Bürgerin, jeder Bürger kann Mitglied des Vereins werden.
  • Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag.
  • Eine Aufnahme als aktives Mitglied ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.
  • Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Aufnahme nur als passives Mitglied möglich.
  • Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Beitragspflicht befreit.