- Jede Bürgerin, jeder Bürger kann Mitglied des Vereins werden.
- Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag.
- Eine Aufnahme als aktives Mitglied ist nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.
- Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Aufnahme nur als passives Mitglied möglich.
- Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Beitragspflicht befreit.