• Zweck des Vereins ist die Unterstützung für unschuldig in Not geratene Mitmenschen, sowie die Hilfe bei Krankenhausaufenthalten.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke.
  • Der Verein ist selbstlos tätig.
  • Er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für gemeinnützige, mildtätige Zwecke verwendet werden.